Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Stand: November 2025
Diese AGB regeln den Charter-, Reise- und Gelegenheitsverkehr der Paznauntaler Verkehrsunternehmen GmbH. Für Fahrten auf VVT-Linien gelten ergänzend die Beförderungsbedingungen auf Verbundlinien.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Paznauntaler Verkehrsunternehmen GmbH („Paznauntaler") und ihren Auftraggebern bzw. Fahrgästen über Gelegenheits-, Charter-, Reise- und Mietwagenfahrten. Für die Beförderung auf Verbundlinien des Verkehrsverbunds Tirol (VVT) gelten ergänzend die Beförderungsbedingungen auf Verbundlinien .
2. Vertragsabschluss
Angebote von Paznauntaler sind freibleibend. Der Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald Paznauntaler die Buchung des Auftraggebers schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Geschuldet wird die Beförderung der vereinbarten Personenanzahl auf der vereinbarten Strecke mit dem im Angebot genannten Fahrzeugtyp. Routenführung, Pausenregelung und Lenkzeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere VO (EG) 561/2006 und Arbeitszeitgesetz). Einseitige Routen- oder Programmwünsche während der Fahrt können nur dann berücksichtigt werden, wenn dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist.
4. Preise & Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehrkilometer, Wartezeiten über die vereinbarte Dauer hinaus, Mautgebühren außerhalb Österreichs sowie Sonderwünsche werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Stornierung gelten folgende Stornogebühren, gerechnet vom vereinbarten Gesamtpreis:
- Bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 25 %
- 6 bis 3 Tage vor Fahrtbeginn: 50 %
- Ab 48 Stunden vor Fahrtbeginn: 80 %
- Bei Nichterscheinen oder Storno am Fahrtag: 100 %
Bei mehrtägigen Reisen oder Charters mit individueller Fahrzeugbestellung können abweichende Stornoregelungen im Angebot vereinbart werden.
6. Rücktritt durch Paznauntaler
Paznauntaler ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Fahrt aus Gründen höherer Gewalt (Naturereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien, Lawinen- oder Straßensperren) nicht durchführbar ist oder wenn der Auftraggeber gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag schwerwiegend verstößt. Bereits geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall, soweit nicht selbst getragene Aufwände gegenstehen, zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
7. Pflichten des Auftraggebers & der Fahrgäste
- Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Uhrzeit;
- Anordnungen des Fahrpersonals zur Sicherheit und Ordnung Folge zu leisten;
- Anschnallpflicht gemäß § 106 Abs. 6 KFG;
- keine Beschädigung oder grobe Verschmutzung des Fahrzeugs (Reinigungs- oder Reparaturkosten gehen sonst zu Lasten des Verursachers);
- Rauchverbot, Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände sind untersagt.
8. Gepäck & mitgeführte Gegenstände
Übliches Reisegepäck wird im vereinbarten Umfang befördert. Für besonders wertvolle Gegenstände (Bargeld, Schmuck, technische Geräte) übernimmt Paznauntaler keine Haftung, sofern nicht eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Sperrgut, Tiere oder Sportgeräte (z. B. Skier, Fahrräder) sind bei der Buchung anzumelden.
9. Verspätungen
Paznauntaler bemüht sich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Verspätungen durch Verkehrsstau, Witterung, behördliche Kontrollen oder höhere Gewalt begründen jedoch keinen Schadenersatzanspruch, sofern Paznauntaler kein Verschulden trifft.
10. Haftung
Paznauntaler haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) sowie dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung verarbeitet.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Landeck. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.